Brandverhalten

 

Im Falle eines Bauteilbrandes muss die Vergusskomponente in vielen Anwendungen selbstverlöschende Eigenschaften aufweisen. Da die Brandschutzwirkung die Einbausituation berücksichtigen sollte, spielt die geprüfte Schichtstärke des Materials eine wichtige Rolle. Dabei gilt: Je dünner die reale Schichtstärke im Bauteil, desto hochwertiger muss die flammschutzhemmende Ausrüstung des Materials ausgelegt sein, um beispielsweise eine Klassifizierung nach UL 94 V-0 zu erreichen.

Typische Produkte

WEVOPUR 552 FL / WEVONAT 300

  • Flammwidrige Eigenschaften nach UL 94 V-0 bei kleiner Schichtdicke (1,5 mm)
  • Universal einsetzbar und zuverlässig
  • Shore-Härte D 70
  • Optimierte Versionen für Bahnanwendungen

 

WEVOPOX 36001 FL / WEVODUR 5001

  • Flammwidrige Eigenschaften nach UL 94 V-0
  • Isolierstoffklasse H (180 °C)
  • Gutes Imprägnierverhalten
  • Kalthärtend

 

WEVOSIL 22002 FL

  • Flammwidrige Eigenschaften nach UL 94 V-0
  • Wärmeleitfähigkeit von 1,0 W/m·K
  • Einsetzbar für Anwendungen der Isolierstoffklasse H
  • Sehr elastisch, mit dämpfenden Eigenschaften
  • UL-Zulassung

Brandtest nach UL 94 V-0 / V-2

Probenkörper: 127 mm x 12,7 mm x 1–12 mm
Testverfahren Vertikaltest: 2 x Beflammen von 10s

Brenndauer nach jeder Beflammung:
V-0: ≤ 10s / V-2: ≤ 30s

Gesamtbrenndauer 10 Proben:
V-0: ≤ 50s / V-2: ≤ 250s

Glühdauer nach der 2. Beflammung:
V-0: ≤ 30s / V-2: ≤ 60s

Entzündung der Watte durch abtropfen:
V-0: nein / V-2: ja

Horizontal Burning (HB)-Test: Probenkörper waagrecht

Flamme verlöscht nach 100 Sekunden oder
Brenngeschwindigkeit max. 38 mm/min – Probendicke 3–12 mm
Brenngeschwindigkeit max. 76 mm/min – Probendicke < 3 mm

Je dünner die Schichtstärke, desto hochwertiger muss die flammschutzhemmende Ausrüstung ausgelegt sein.

Brandschutznormen und -spezifikationen

Die selbstverlöschenden Eigenschaften einer Vergusskomponente werden neben zahlreichen anderen Brandschutznormen und -spezifikationen im Elektronikbereich häufig durch die Norm UL 94 V klassifiziert. Entsprechend ausgerüstete Vergussmassen erfüllen diese Brandschutznorm in verschiedenen Einstufungen, die von der Nachbrennzeit und dem Abtropfverhalten der Vergussmasse nach einer definierten Beflammdauer (2 × 10 s) abhängen. Die Einstufungen reichen von V-2 bis V-0, ebenso kann eine Einstufung nach HB (Horizontal Burning) erfolgen, geprüft wird dabei die Brandstrecke pro Zeit. Neben der UL‑94-Prüfung gibt es weitere Brandschutznormen, etwa aus dem Bahn- oder Bauwesen, z. B. EN 45545.